Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß § 5 ArbSchG – Arbeitsschutz

Guten Tag, sicher sind vielen von Ihnen Gefährdungsbeurteilungen aus dem Bereich Technik bekannt. Seit dem 1.1.2014 müssen auch die psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt werden. „Noch so etwas, was der Gesetzgeber den Unternehmen auf’s Auge drückt“, werden Sie jetzt vielleicht denken … Fehlanzeige! Der Nutzen dieser Gefährdungsbeurteilung liegt auf der Hand: Prozesse laufen plötzlich wieder…